Behinderung und Schutzkonzept

Veranstaltungsnummer:
AASS
Veranstaltungsart:
Seminar
Dauer:
2 Tag(e)
Niveau:
Basiswissen

Inhalt

Seit Juni 2021 verpflichtet erstmals eine bundesgesetzliche Regelung auch die Leistungserbringer im Bereich der Rehabilitation zu Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, insb. zur Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes (§ 37 Abs. 1 SGB IX). Zudem sind betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verpflichtet. Damit dies gelingt, müssen die Rahmenbedingungen der Einrichtungen entsprechend gestaltet werden.

Wir wollen mit dieser 2-tägigen Fortbildung Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderung bei den ersten Schritten zur Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen.

Voraussetzungen

Fachkräfte, die mit Mädchen* und Jungen* mit Behinderung arbeiten

Arbeitsfelder

Stationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Andere

Sonstiges

Kosten: € 180,-
Anmeldeschluss: 17.03.2025

Veranstaltungsort: AMYNA e. V. 81669 München Orleansstraße 4 Haus D
Barrierefreier Zugang: Ja
Veranstaltung auf Anfrage: Ja
Datum: 09.04.2025 bis 10.04.2025 Uhrzeit: 09:00-16:30
Referent*innen: Frau Petra Straubinger
Teilnehmeranzahl: 11 - 15

Anmeldung
Website: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/
E-Mail: info@amyna.de
Ansprechpartner*in: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/