Behinderung und Schutzkonzept
Veranstaltungsnummer:
AASS
Veranstaltungsart:
Seminar
Dauer:
2 Tag(e)
Niveau:
Basiswissen
Inhalt
Seit Juni 2021 verpflichtet erstmals eine bundesgesetzliche Regelung auch die Leistungserbringer im Bereich der Rehabilitation zu Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, insb. zur Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes (§ 37 Abs. 1 SGB IX). Zudem sind betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes verpflichtet. Damit dies gelingt, müssen die Rahmenbedingungen der Einrichtungen entsprechend gestaltet werden.
Wir wollen mit dieser 2-tägigen Fortbildung Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderung bei den ersten Schritten zur Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen.
Wir wollen mit dieser 2-tägigen Fortbildung Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderung bei den ersten Schritten zur Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen.
Voraussetzungen
Fachkräfte, die mit Mädchen* und Jungen* mit Behinderung arbeiten
Arbeitsfelder
Stationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Andere
Sonstiges
Kosten: € 180,-
Anmeldeschluss: 17.03.2025
Anmeldeschluss: 17.03.2025
Veranstaltungsort:
AMYNA e. V.
81669
München
Orleansstraße 4 Haus D
Barrierefreier Zugang: Ja
Veranstaltung auf Anfrage: Ja
Datum:
09.04.2025 bis 10.04.2025
Uhrzeit: 09:00-16:30
Referent*innen:
Frau
Petra
Straubinger
Teilnehmeranzahl: 11
- 15
Anmeldung
Website: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/
E-Mail: info@amyna.de
Ansprechpartner*in: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/
Website: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/
E-Mail: info@amyna.de
Ansprechpartner*in: https://amyna.de/wp/angebot/programm-fachkraefte/behinderung-und-schutzkonzept/